Die Ausschrei­bung der Edition 23 star­tete am 23. März 2023. Die nächste Edition startet Anfang 2025

Verfahren

Die Einrei­chung erfolgt online. Nach erfolgter Regis­trie­rung Ihrer Perso­na­lien, ist die gewünschte Kate­gorie zu wählen. Folgend werden Sie gebeten, spezi­fi­sche Frage­stel­lung zum Produkt/Projekt zu beant­worten. Ergän­zende Bild- und Film­da­teien sowie Doku­mente können eben­falls hinter­legt werden.

Einschrei­be­ge­bühr:
CHF 390.—

CHF 90.—

Für Fach­per­sonen deren Abschluss eines Design­stu­diums oder einer design­ori­en­tierten Ausbil­dung nicht länger als 3 Jahre her ist.

Es folgen keine weiteren Kosten

In einem ersten Schritt werden die einge­ge­benen Projekte von Nominator:innen der jewei­ligen Diszi­plin bewertet. Diese ausge­wie­sene Expert:innengruppe unter­breitet der inter­na­tio­nalen Fach­jury eine Vorse­lek­tion, die sie zur Nomi­na­tion vorschlagen.

Die nomi­nierten Designer:innen reichen ihre Arbeiten physisch ein. In einem drei­tä­gigen Verfahren werden die Preisträger:innen durch eine inter­na­tio­nale Fach­jury mit Vertreter:innen sämt­li­cher Design-Diszi­plinen auser­wählt.

  1. Alle Nomi­na­tionen werden doku­men­tiert und für die Medi­en­ar­beit aufbe­reitet. Konkret werden sämt­liche nomi­nierten Projekte bei der Jurie­rung in Zürich porträ­tiert.
  2. Mit der Teil­nahme am Wett­be­werb geben die Betei­ligten auto­ma­tisch ihr Einver­ständnis, dass sie und ihre Eingaben auf Video aufge­zeichnet werden dürfen. Das Einver­ständnis gilt welt­weit, medial und zeit­lich unbe­schränkt im Rahmen der Kommu­ni­ka­ti­ons­kam­pa­gnen des Design Preis Schweiz.
  3. Die Nomi­nierten erklären sich damit einver­standen, dass ihr bei der Anmel­dung zum Wett­be­werb einge­reichte, hoch­auf­ge­löste Bild­ma­te­rial (Fotos, Filme, etc.) für die Kommu­ni­ka­tion verwendet werden kann.
  4. Teil­neh­mende über­tragen dem Design Preis Schweiz die Nutzungs­rechte an allen einge­reichten audio-visu­ellen Produkten (Fotos, Filme, etc.) für alle kommu­ni­ka­tiven Mass­nahmen, die der Design Preis Schweiz führt.
  5. Die Porträts der Arbeiten werden über die Social Media Kanäle und die Webseite des Design Preis Schweiz erst­pu­bli­ziert. Anschlies­send können die Kommu­ni­ka­ti­ons­ele­mente von den Nomi­nierten zweit­ver­wertet werden.

Die Einla­dung findet in der Markt­halle in Langen­thal statt (nur auf Einla­dung).

Prämierte und nomi­nierte Arbeiten werden an weiteren Stand­orten präsen­tiert. Spezi­fi­sche Akti­vi­täten vernetzen die Macher:innen mit Ihren Produkten und Projekten.

Regle­ment

Ange­spro­chen sind Designer:innen, Unter­nehmen und Studie­rende entspre­chender Gestalter-Schulen. Der Bezug zur Schweiz ist nach­zu­weisen. CH-Natio­na­lität oder CH-Arbeitsort von mindes­tens einer an der einge­reichten Arbeit mass­ge­bend betei­ligten Person.

Zuge­lassen sind alle design­re­le­vanten Ausdrucks­formen aus folgenden Diszi­plinen: Circular Design, Food Design, Furni­ture Design, Inclu­sive Design, Inte­rior Design, Product Design.

Das Verfahren wird von der Jury fest­ge­legt: Sie gibt keine Begrün­dungen für nicht ausge­zeich­nete Eingaben ab. Der Entscheid der Nominator:innen und der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausge­schlossen. Mit der Anmel­dung aner­kennen die Teilnehmer:innen die Wett­be­werbs­be­din­gungen.

Die Teilnehmer:innen sind selber dafür verant­wort­lich, dass ihre Eingaben vor der Einrei­chung schrift­lich doku­men­tiert und allen­falls als Designs beim Eidge­nös­si­schen Institut für Geis­tiges Eigentum www.ige.ch hinter­legt worden sind. Die Teil­neh­menden sind damit einver­standen, dass der Design Preis Schweiz einge­reichte Projekte sowie Bilder und Namen von den Teil­neh­menden im Zusam­men­hang mit der Verlei­hung des aktu­ellen Design­preises, aber auch später im Rahmen seiner Öffent­lich­keits­ar­beit veröf­fent­licht und wieder­gibt. Eine Verwen­dung des marken­recht­lich geschützten Logos des Design Preis Schweiz durch die Teil­neh­menden bedarf der schrift­li­chen Zustim­mung durch den Design Preis Schweiz.

Die Teil­neh­me­rinnen und Teil­nehmer verpflichten sich, ihre Arbeiten im Fall einer Nomi­na­tion für die Ausstel­lung und Messe­auf­tritte zur Verfü­gung zu stellen.